Das Bonusheft belegt, dass Sie regelmäßig zur Kontrolle waren, und erhöht so den Festzuschuss für Zahnersatz. Nach fünf Jahren ohne Lücke zahlt die Krankenkasse 70 statt 60 Prozent der Regelversorgung, nach zehn Jahren 75 Prozent (§ 55 Abs. 1 SGB V). Ein einziges versäumtes Jahr kostet den Bonus. Ein verlorenes Heft dagegen nicht unbedingt.

So viel Geld bringt der Bonus 2026

Versorgungohne Bonusmit 5 Jahren (70 %)mit 10 Jahren (75 %)
Krone (Befund 1.1)239,03 €278,87 € (+39,84 €)298,79 € (+59,76 €)
Brücke für einen Zahn (2.1)552,96 €645,12 € (+92,16 €)691,20 € (+138,24 €)
Vollprothesen oben und unten (4.2 + 4.4)1.194,16 €1.393,20 € (+199,04 €)1.492,72 € (+298,56 €)

Beträge: KZBV, Festzuschüsse ab 01.01.2026. Alle Befunde stehen in der Festzuschuss-Tabelle.

Im Härtefall spielt das Bonusheft keine Rolle: Dort zahlt die Kasse ohnehin 100 Prozent der Regelversorgung (Härtefall).

Ab 2027: der Bonus bleibt gleich viel wert

Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinken alle Stufen um 10 Prozentpunkte: ohne Bonus 50, nach fünf Jahren 60, nach zehn Jahren 65 Prozent (BGBl. 2026 I Nr. 228). Der Abstand bleibt derselbe. Das Heft bringt also weiter 10 bzw. 15 Prozentpunkte, bei einer Brücke für einen Zahn wie bisher 92,16 bzw. 138,24 Euro mehr (eigene Rechnung auf Basis 2026). Die Regeln für Lücken, 2020 und die Ausnahme bleiben unverändert. Mehr: Was sich 2027 ändert.

Die Regeln: was als Lücke zählt

  • Erwachsene müssen sich in jedem Kalenderjahr mindestens einmal zahnärztlich untersuchen lassen. Es zählt das Jahr, nicht der Abstand: Januar 2025 und Dezember 2026 reicht für beide Jahre.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren brauchen eine Untersuchung in jedem Kalenderhalbjahr.
  • Gezählt werden die Jahre vor Beginn der Behandlung: für 70 Prozent die letzten fünf, für 75 Prozent die letzten zehn Kalenderjahre ohne Unterbrechung.
  • Der Gebisszustand zählt mit: Der Bonus entfällt, wenn der Zustand der Zähne keine regelmäßige Pflege erkennen lässt und die Untersuchungen fehlen (§ 55 Abs. 1 Satz 4 SGB V).

Beispiel: welche Jahre zählen?

Ihre Behandlung beginnt im März 2026. Für 75 Prozent brauchen Sie dann je eine Untersuchung in jedem Jahr von 2016 bis 2025. Für 70 Prozent genügen die fünf Jahre davor, also 2021 bis 2025. Fehlt 2023, bekommen Sie nur 60 Prozent, auch wenn Sie davor 15 Jahre lang jedes Jahr da waren. Ob Sie 2026 schon zur Kontrolle waren, spielt für diese Behandlung keine Rolle.

Waren Sie als Jugendlicher Kassenpatient, zählen für diese Jahre die halbjährlichen Untersuchungen (§ 22 Abs. 1 SGB V). Für Jahre, in denen Sie privat versichert waren oder im Ausland gelebt haben, brauchen Sie einen Nachweis der damaligen Praxis. Fragen Sie Ihre Kasse vorher, ob sie ihn anerkennt.

Zwei Ausnahmen, die viele nicht kennen

Das Jahr 2020 zählt nicht als Lücke. Wer wegen der Pandemie 2020 nicht beim Zahnarzt war, verliert dadurch keinen Bonus. Das steht seit 2021 ausdrücklich im Gesetz.

Eine einmalige Lücke in zehn Jahren: In begründeten Ausnahmefällen darf die Kasse trotzdem 75 Prozent zahlen, wenn Sie Ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben und in zehn Jahren nur einmal ein Jahr fehlt (§ 55 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Einen Anspruch darauf haben Sie nicht, aber fragen lohnt sich. Schreiben Sie kurz dazu, warum das Jahr fehlt, etwa wegen Krankheit oder Umzug.

Heft vergessen oder verloren?

Haben Sie das Heft nur beim Termin vergessen, kann die Praxis den Stempel nachtragen (Stiftung Warentest). Ist es verloren, gilt:

  1. Fragen Sie Ihre Zahnarztpraxis. Jede Kontrolluntersuchung ist in Ihrer Patientenakte dokumentiert. Die Praxis kann die Termine bestätigen oder in ein neues Heft eintragen.
  2. Fragen Sie frühere Praxen. Nach einem Umzug oder Praxiswechsel brauchen Sie die Bestätigung jeder Praxis für ihre Jahre.
  3. Fragen Sie Ihre Krankenkasse, welche Nachweise sie anstelle des Hefts akzeptiert.

Ihr Recht auf die Unterlagen: Praxen müssen die Behandlungsakte zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahren (§ 630f Abs. 3 BGB). Sie dürfen jederzeit Einsicht verlangen und eine Abschrift; die erste Abschrift ist kostenlos (§ 630g Abs. 1 BGB). Damit lässt sich auch ein verlorenes Heft für die letzten zehn Jahre rekonstruieren, genau den Zeitraum, den Sie für 75 Prozent brauchen.

Wichtig ist der Nachweis, nicht das Papier. Kümmern Sie sich darum, bevor der Heil- und Kostenplan zur Kasse geht. Die Praxis trägt dort die voraussichtliche Bonusstufe ein, prüfen und festlegen muss sie aber die Kasse (KZBV, Festzuschuss-Kompendium). Fehlen Nachweise, setzt sie nur 60 Prozent an.

Alte Prozentzahlen im Heft

In älteren Heften steht noch „20 Prozent“ und „30 Prozent“ Bonus. Das war die Rechnung bis September 2020, als der Grundzuschuss bei 50 Prozent lag. Seit dem 1. Oktober 2020 gelten 60, 70 und 75 Prozent. Die alten Hefte bleiben trotzdem gültig, nur die aufgedruckten Zahlen stimmen nicht mehr (KZBV, Festzuschuss-Kompendium).

Das elektronische Zahnbonusheft

Das Bonusheft gibt es inzwischen auch digital, als eZahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte (ePA). Wenn Sie eine ePA haben, tragen Zahnarztpraxen die Kontrollen dort auf Ihren Wunsch ein; die gematik führt Einträge ins E-Zahnbonusheft unter den Daten auf, die Praxen auf Wunsch der Patienten speichern (gematik, Spickzettel für Zahnarztpraxen). Sagen Sie es also bei der Kontrolle ausdrücklich. Ob Ihre Praxis das schon nutzt, hängt von ihrer Software ab. Bewahren Sie das Papierheft deshalb weiter auf: Für ältere Jahre ist es oft der einzige einfache Nachweis.

Wofür der Bonus gilt und wofür nicht

Der Bonus erhöht nur den Festzuschuss, also den Anteil an der Regelversorgung. Er gilt für alle Arten von Zahnersatz: Krone, Brücke, Prothese, Reparaturen und die Krone auf einem Implantat. Wählen Sie eine teurere Versorgung, steigt der Bonus nicht mit. Bei einem Implantat für 2.600 Euro bringen zehn Jahre Bonusheft dieselben 138,24 Euro mehr wie bei einer Brücke, weil sich beide nach demselben Befund richten.

Keine Rolle spielt das Heft:

  • im Härtefall: Dort zahlt die Kasse ohnehin 100 Prozent der festgesetzten Kosten der Regelversorgung. Auch die Ausnahme mit der einmaligen Lücke gilt dann nicht, weil sie nicht gebraucht wird (§ 55 Abs. 1 Satz 8 SGB V).
  • für Füllungen, Wurzelbehandlungen oder Zahnreinigung: Diese Leistungen haben mit dem Festzuschuss nichts zu tun.

Zahnersatz im Ausland: Auch dort gilt Ihr Bonus. Die Kasse erstattet höchstens den Festzuschuss, der Ihnen in Deutschland zustünde, also mit Ihrer Bonusstufe (Kasse und Ausland).

Bonusheft und Bonusprogramm der Kasse: nicht dasselbe

Viele Krankenkassen haben zusätzlich ein eigenes Bonusprogramm, bei dem Sie für Vorsorge, Impfungen oder Sportkurse Punkte, Geld oder Prämien bekommen. Die Grundlage dafür ist die Satzung der jeweiligen Kasse (§ 65a SGB V). Ob und wie dort der Zahnarztbesuch zählt, ist von Kasse zu Kasse verschieden. Mit dem Zahnersatz-Bonus hat das nichts zu tun: Das Bonusheft wirkt nur über den Festzuschuss und gilt bei allen Kassen gleich. Lassen Sie sich die Kontrolle also, wenn möglich, für beides bestätigen.

Tipps für ein lückenloses Heft

  1. Termin früh im Jahr: Wer im Januar oder Februar zur Kontrolle geht, hat bei Krankheit oder Umzug noch das ganze Jahr Zeit.
  2. Heft zu jedem Termin mitnehmen, auch zur Behandlung, nicht nur zur Kontrolle. Vergessene Stempel trägt die Praxis nach.
  3. Nach jedem Praxiswechsel prüfen, ob die letzten Jahre der alten Praxis vollständig drin sind.
  4. Ein Foto der gestempelten Seiten auf dem Handy aufbewahren. Das ersetzt den Nachweis nicht, hilft aber beim Rekonstruieren.
  5. Vor dem Heil- und Kostenplan zählen: Reichen Ihre Jahre knapp nicht für die nächste Stufe, kann es sich lohnen, eine nicht dringende Behandlung ins nächste Jahr zu legen. Sprechen Sie das mit Ihrer Praxis ab, denn bei Schmerzen oder Entzündungen geht die Gesundheit vor.

Lohnt sich die Kontrolle auch ohne Zahnersatz?

Ja, aus zwei Gründen. Die jährliche Untersuchung ist für Kassenpatienten kostenlos, und Zahnstein wird einmal im Jahr auf Kassenkosten entfernt (Stiftung Warentest). Und wer mit 50 oder 60 eine Brücke oder Prothese braucht, profitiert von jedem lückenlosen Jahr. Bei zwei Vollprothesen sind 10 Jahre Bonus fast 300 Euro wert.

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