Zahnersatz gibt es festsitzend (Krone, Brücke, Implantat) und herausnehmbar (Teil- und Vollprothese). Welche Art die Kasse als Standard vorsieht, legt der Gemeinsame Bundesausschuss für jeden Befund fest, die Regelversorgung (§ 56 SGB V). Sie können mehr wählen, bekommen aber immer denselben Festzuschuss. Die Übersicht zeigt, was es gibt und wofür.
Alle Arten auf einen Blick
| Art | Wann | Festzuschuss 2026 ohne Bonus | Details |
|---|---|---|---|
| Krone | Zahn stark zerstört, aber erhaltbar | 239,03 € | Zahnkrone |
| Teilkrone | großer Defekt, Teile des Zahns erhalten | 274,36 € | Festzuschuss-Tabelle |
| Brücke | 1 bis 4 fehlende Zähne zwischen eigenen Zähnen | 552,96 € (1 Zahn) | Zahnbrücke |
| Implantat mit Krone | einzelne Lücke, Nachbarzähne schonen | Festzuschuss des Befunds, z. B. 552,96 € | Implantat-Kosten |
| Teilprothese mit Klammern | mehrere Lücken, hinten fehlende Zähne | 571,29 € je Kiefer | Zahnprothese-Kosten |
| Teleskopprothese | wenige Ankerzähne, fester Halt | 571,29 € + je Teleskop | Teleskopprothese |
| Vollprothese | zahnloser Kiefer | 576,44 € (OK) / 617,72 € (UK) | Zahnprothese |
| Prothese oder Brücke auf Implantaten | zahnloser Kiefer, mehr Halt | Festzuschuss für den zahnlosen Kiefer | All-on-4 |
Beträge: KZBV, Festzuschüsse ab 01.01.2026. Mit Bonusheft 70 oder 75 Prozent, im Härtefall 100 Prozent.
Welche Lösung bei welcher Lücke?
| Ausgangslage | Regelversorgung der Kasse | häufige Alternativen |
|---|---|---|
| ein Schneidezahn fehlt | Brücke; bei genug Zahnschmelz auch Klebebrücke | Implantat mit Krone |
| ein Backenzahn fehlt zwischen zwei Zähnen | Brücke | Implantat mit Krone |
| zwei bis vier Zähne nebeneinander | Brücke (bis 4 je Kiefer, bis 3 je Seitenzahngebiet) | Implantate mit Brücke |
| hinten fehlen Zähne, kein Zahn mehr dahinter (Freiend) | meist Teilprothese; Freiendbrücke nur bis Prämolarenbreite | Implantate |
| viele Lücken in einem Kiefer | Teilprothese mit Klammern | Teleskopprothese, Implantate |
| nur noch wenige Zähne | Teleskop- oder Deckprothese | Implantate |
| keine Zähne mehr | Vollprothese | Prothese auf 2–4 Implantaten, festsitzende Brücke auf Implantaten |
Grundlage: G-BA, Zahnersatz-Richtlinie Nr. 21–36 und § 56 Abs. 2 SGB V. Die Tabelle vereinfacht; wie Ihr Befund eingestuft wird, steht im Heil- und Kostenplan.
Muss jede Lücke geschlossen werden? Nicht unbedingt. Fehlt der zweite große Backenzahn (Zahn 7) und besteht kein Behandlungsbedarf, gilt das nach den Festzuschuss-Regeln nicht als Freiendsituation (KZBV, Festzuschüsse 2026). Ein fehlender Weisheitszahn zählt nie mit. Ob eine Lücke versorgt werden sollte, weil Nachbarzähne kippen oder der Gegenzahn wandert, beurteilt Ihre Praxis. Fragen Sie ausdrücklich nach.
Festsitzend oder herausnehmbar?
Festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) wird fest eingesetzt und fühlt sich am ehesten wie eigene Zähne an. Bei kleinen Lücken ist er die Regelversorgung (§ 56 Abs. 2 SGB V). Für eine Brücke werden die Nachbarzähne beschliffen, für ein Implantat braucht es eine Operation und genug Knochen.
Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen) kommt zum Einsatz, wenn viele Zähne fehlen oder hinten Zähne fehlen, an denen sich keine Brücke befestigen lässt. Er ist günstiger und leichter zu reinigen, sitzt aber weniger fest. Teleskope oder Implantate verbessern den Halt.
Die Grenze der Regelversorgung: Brücken sind dort für bis zu vier fehlende Zähne je Kiefer und drei je Seitenzahngebiet vorgesehen. Darüber hinaus sieht die Regelversorgung meist eine Prothese vor (§ 56 Abs. 2 SGB V).
Was heute am häufigsten ist
Bei den 65- bis 74-Jährigen hat festsitzender Zahnersatz den herausnehmbaren überholt: Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie haben 65 Prozent dieser Altersgruppe festsitzenden Zahnersatz, knapp 30 Prozent herausnehmbaren, darunter 11 Prozent eine Vollprothese. Anfang der 2000er Jahre war es noch umgekehrt (zm, DMS 6).
Wie lange hält welcher Zahnersatz?
| Versorgung | Bewährung in Studien | Quelle |
|---|---|---|
| Krone (Metallkeramik) | 94,7 % nach 5 Jahren | Sailer et al. 2015 |
| Brücke (klassisch) | 89,1 % nach 10 Jahren | Tan et al. 2004 |
| Klebebrücke (Zirkon, Frontzahn) | 98,2 % nach 10 Jahren, eine Studie | Kern et al. 2017 |
| Teleskopprothese | 95,1 % nach 5 Jahren | Wöstmann et al. 2007 |
| Implantat | 96,4 % nach 10 Jahren | Howe et al. 2019 |
Die Zahlen stammen aus unterschiedlichen Studien mit unterschiedlichen Patienten und sind nicht direkt vergleichbar. Sie zeigen aber: Alle gängigen Lösungen halten bei guter Pflege meist viele Jahre. Wichtiger als die Wahl zwischen ihnen ist oft, die Ankerzähne und das Zahnfleisch gesund zu halten.
Materialien
| Material | Eigenschaften | Kasse |
|---|---|---|
| Nichtedelmetall (NEM) | stabil, günstig, sichtbar metallisch | Regelversorgung |
| NEM mit Verblendung außen | zahnfarben von vorn | Regelversorgung im Oberkiefer bis Zahn 5, im Unterkiefer bis Zahn 4 |
| Vollverblendete Metallkeramik | rundum zahnfarben | gleichartig, Mehrkosten selbst |
| Vollkeramik, Zirkonoxid | metallfrei, natürliche Optik | gleichartig, Mehrkosten selbst |
| Gold (hochgoldhaltige Legierung) | goldfarben, Preis je nach Goldgehalt | über der Regelversorgung, Mehrkosten selbst |
| Kunststoff (PMMA) | Prothesenbasis, Provisorien | Bestandteil der Prothese |
Quellen: Regelversorgung und Verblendgrenzen nach § 56 SGB V; vollverblendete Keramik gilt immer als gleichartig (KZBV-Kompendium); Gold und Keramik über der Regelversorgung (Verbraucherzentrale).
Zirkon wird in Preislisten im Ausland oft als Standard angeboten: In Słubice kostet eine Zirkonkrone 600 Euro, in Budapest 350 Euro, in Hévíz ab 350 Euro (abgerufen am 29.10.2026, Słubice, Budapest, Hévíz).
So finden Sie die passende Lösung
- Befund und Regelversorgung verstehen: Beides steht im Heil- und Kostenplan (Heil- und Kostenplan lesen).
- Drei Varianten durchrechnen lassen: Basis, mittel, optimal. Das empfiehlt die Verbraucherzentrale (Verbraucherzentrale).
- Fragen, was medizinisch nötig ist und was vor allem schöner ist. Im Seitenzahnbereich sieht man Metall kaum.
- Zweitmeinung bei hohen Beträgen oder wenn Zähne gezogen werden sollen, kostenlos.
- Zuschuss maximieren: Bonusheft, Härtefall, Steuer (Günstiger Zahnersatz).
Ab 2027: Für Heil- und Kostenpläne, die ab dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, sinken alle Festzuschüsse um 10 Prozentpunkte auf 50, 60 oder 65 Prozent (Was sich 2027 ändert). An der Wahl der Versorgung ändert das nichts, wohl aber am Eigenanteil.
Was alles kostet: Zahnersatz-Kosten im Überblick · Was zahlt die Krankenkasse?



