Zahnersatz lässt sich in Raten zahlen, über die Praxis oder einen Kredit. Günstiger wird er dadurch nicht, im Gegenteil. Bevor Sie finanzieren, sollten Sie alle Wege ausschöpfen, die den Betrag selbst senken: Härtefall, Bonusheft, Zweitmeinung und Regelversorgung. Erst was dann übrig bleibt, gehört in einen Ratenplan.
Zuerst: den Betrag senken
- Härtefall prüfen. Bis 1.582 Euro brutto im Monat (allein lebend) zahlt die Kasse die Regelversorgung komplett, knapp darüber gibt es einen Teilbetrag (Härtefall-Rechner).
- Bonusheft nachweisen: bis zu 15 Prozentpunkte mehr Zuschuss (Bonusheft).
- Zweitmeinung einholen: kostenlos, oft mit günstigerem Plan (Heil- und Kostenplan).
- Regelversorgung oder Teilschritte: Muss alles auf einmal sein? Lässt sich ein Teil auf das nächste Jahr verschieben, ohne dass es medizinisch schadet?
Weitere Wege: Günstiger Zahnersatz.
Die Wege zur Ratenzahlung
Ratenzahlung direkt mit der Praxis
Manche Praxen vereinbaren Raten direkt mit Ihnen, besonders bei bekannten Patienten. Fragen Sie einfach. Bei großen Behandlungen sind auch Teilrechnungen möglich, die Stiftung Warentest empfiehlt, um den Überblick zu behalten (test.de).
Ratenzahlung über eine Abrechnungsgesellschaft
Viele Praxen lassen ihre Privatrechnungen von einer Abrechnungsgesellschaft stellen, die auch Ratenzahlung anbietet. Dafür unterschreiben Sie eine Einwilligung, dass die Praxis Ihre Behandlungsdaten weitergeben darf. Ohne diese Einwilligung wäre das ein Bruch der Schweigepflicht (§ 203 StGB). Sie müssen sie nicht unterschreiben. Fragen Sie dann nach einer direkten Rechnung der Praxis.
Bei Raten über die Abrechnungsgesellschaft zahlen Sie meist Zinsen oder Gebühren. Lassen Sie sich vorher geben:
- den effektiven Jahreszins
- die Höhe jeder Rate und die Laufzeit
- den Gesamtbetrag, den Sie am Ende zahlen
- was bei einer verspäteten Rate passiert
Ratenkredit einer Bank
Ein normaler Ratenkredit ist oft eine Alternative. Vergleichen Sie den effektiven Jahreszins mit dem Angebot der Praxis. Banken prüfen vorher Ihre Bonität.
Ihre Rechte bei Ratenzahlung
Bietet die Praxis oder eine Abrechnungsgesellschaft eine entgeltliche Ratenzahlung an, also mit Zinsen oder Gebühren, gelten weitgehend dieselben Schutzvorschriften wie für einen Bankkredit, einschließlich Widerrufsrecht und Pflichtangaben im Vertrag (§ 506 Abs. 1 BGB). Ausgenommen sind unter anderem Kredite unter 200 Euro und solche, die binnen drei Monaten mit nur geringen Kosten zurückgezahlt werden (§ 491 Abs. 2 BGB).
Daten an die Abrechnungsgesellschaft: Zahnärzte unterliegen der Schweigepflicht. Wer Patientengeheimnisse unbefugt weitergibt, macht sich strafbar (§ 203 Abs. 1 StGB). Deshalb braucht die Praxis Ihre Einwilligung, bevor sie Ihre Rechnung an eine Abrechnungsgesellschaft gibt. Sie dürfen ablehnen; dann rechnet die Praxis direkt mit Ihnen ab.
Was Zinsen ausmachen
Unsere Beispielrechnung für 10.000 Euro über 72 Monate mit gleichbleibenden Monatsraten (Annuität):
| Zinssatz pro Jahr | Monatsrate | Zinsen über 72 Monate |
|---|---|---|
| 10 % | 185,26 € | 3.338,60 € |
| 15 % | 211,45 € | 5.224,41 € |
Zwei kleinere Beispiele, ebenfalls eigene Rechnung:
| Betrag und Laufzeit | Zinssatz | Monatsrate | Zinsen gesamt |
|---|---|---|---|
| 3.000 € über 36 Monate | 12 % | 99,64 € | 587,15 € |
| 5.000 € über 24 Monate | 8 % | 226,14 € | 427,27 € |
| 5.000 € über 10 Monate | 0 % | 500,00 € | 0 € |
Die Rechnung zeigt das Prinzip: Lange Laufzeiten und hohe Zinsen machen Zahnersatz um ein Drittel bis die Hälfte teurer. Zinsfreie Raten über wenige Monate sind dagegen ein echtes Entgegenkommen.
Worauf Sie achten sollten
- Erst Heil- und Kostenplan genehmigen lassen, dann finanzieren. So wissen Sie, welcher Betrag wirklich bei Ihnen bleibt.
- Nicht zur Unterschrift drängen lassen. Ein Kreditvertrag sollte nie am Behandlungsstuhl unterschrieben werden.
- Widerrufsrecht: Für Verbraucherkredite gilt in der Regel ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 495 BGB, § 355 BGB).
- Raten realistisch planen: Die Rate muss auch dann passen, wenn eine weitere Ausgabe kommt.
- Steuer nicht vergessen: Ihren Eigenanteil können Sie als außergewöhnliche Belastung angeben, maßgeblich ist das Jahr der Zahlung (Zahnersatz absetzen).
Den Zeitpunkt bedenken: 2026 oder 2027
Ab dem 1. Januar 2027 bewilligte Festzuschüsse sinken um 10 Prozentpunkte (BGBl. 2026 I Nr. 228). Wer ohnehin finanzieren muss, sollte das mitrechnen: Bei einer Brücke für einen Zahn steigt der Eigenanteil um rund 92 Euro, bei zwei Vollprothesen um rund 199 Euro (eigene Rechnung mit den Kosten 2026). Maßgeblich ist das Bewilligungsdatum, nicht der Tag der Zahlung. Schieben Sie eine nötige Behandlung also nicht aus Geldgründen über den Jahreswechsel, ohne den Unterschied zu kennen. Einzelheiten: Was sich 2027 ändert.
Teilschritte statt einer großen Rechnung
Bei großen Behandlungen lassen sich Abschnitte oft nacheinander planen, zum Beispiel erst ein Kiefer, dann der andere. Jeder Abschnitt braucht einen eigenen, genehmigten Heil- und Kostenplan, und der Plan gilt nur sechs Monate (Heil- und Kostenplan). Fragen Sie Ihre Praxis, ob eine Aufteilung medizinisch vertretbar ist. Schmerzen, Entzündungen oder lockere Zähne gehen vor.
Und eine Zahnzusatzversicherung?
Für einen Heil- und Kostenplan, der schon vorliegt, hilft sie nicht. Laufende oder angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen (Zahnzusatzversicherung).
Wenn Sie wegen der Schulden unsicher sind, helfen Schuldnerberatungsstellen der Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbände und Kommunen, meist kostenlos.
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